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Antrag

Für Leistungen zu Ihrer Grundsicherung müssen Sie einen Antrag stellen - Formulare gibt es hier. Diese Leistungen werden grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung ausgezahlt. Stellen Sie den Antrag deshalb so schnell wie möglich bei der ARGE bzw. bei dem zuständigen Träger, in dessen Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten.

Wie ist der Antrag zu stellen?

Sie können Ihren Antrag formlos, also schriftlich, telefonisch oder auch persönlich stellen. Die erforderlichen Unterlagen müssen Sie aber in jedem Fall noch nachreichen.

Wenn Sie für einen gemeinsamen Haushalt (Bedarfsgemeinschaft) einen Antrag stellen, so gilt der Antrag auch für die anderen mit Ihnen lebenden Personen. Beachten Sie aber, dass jede Person in Ihrem Haushalt, die das 25. Lebensjahr vollendet hat, einen eigenen Antrag stellen muss, wenn sie nicht Ihr Partner ist. Ihre Kinder oder die Kinder Ihres Partners/Ihrer Partnerin müssen also einen eigenen Antrag stellen, sobald sie das 25. Lebensjahr vollendet haben! Die Leistung wird im Regelfall überwiesen. Sie benötigen also ein Konto. Genaueres zur Überweisung und zur Barauszahlung im Kapitel "Auszahlung und Barauszahlung".

Sollte dies zum Beispiel an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen nicht möglich sein, entstehen keine Nachteile. Sie müssen dann den Antrag am nächsten Tag stellen, an dem die ARGE wieder geöffnet hat.

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