Wer hat keinen Anspruch auf Kurzarbeit(ergeld)?
Kurzarbeitergeld wird nicht gewährt an Arbeitnehmer, die nicht arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind. Das betrifft Arbeitnehmer,
- im Rentenalter. Solange Sie noch keine Rentenzahlung erhalten, kann Kurzarbeitergeld gewährt werden und wird später mit der Rentennachzahlung verrechnet.
- denen Rente wegen voller Erwerbsminderung oder eine vergleichbare Leistung eines ausländischen Leistungsträgers zuerkannt ist
- die in einer geringfügigen Beschäftigung im Sinne des § 8 SGB IV stehen
- die eine berufliche Weiterbildung durchführen und Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld beziehen (sofern diese Leistung nicht für eine neben der Beschäftigung durchgeführte Teilzeitmaßnahme gezahlt wird)
- wenn und solange sie bei einer Vermittlung nicht in der von der Agentur für Arbeit verlangten Weise mitwirken.
Arbeitsunfähig bei Krankheit
Wer krank ist und Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, hat auch Anspruch auf Kurzarbeitsgeld. Auch hier gibt es einige Besonderheiten zu beachten: Der Anspruch besteht,
- wenn die Arbeitsunfähigkeit während der Kurzarbeit eintritt und
- solange Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle besteht oder ohne den Arbeitsausfall bestehen würde.