Rechtsfragen um Hartz IV/ ALG II bis 2007
Wichtige Änderungen zum 1. August 2006
Seit dem 1. August werden der Existenzgründungszuschuss ("Ich-AG") und das Überbrückungsgeld durch einen "Gründungszuschuss" ersetzt.
Die Neuregelungen des Gesetztes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende können vollständig auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit nach gelesen werden. Dort stehen sie auch als PDF zur Verfügung.
Die Wichtigsten Neuerungen zu Hartz IV in Kurzform:
Vermögensfreibeträge
Der Freibetrag für Vermögen, das für die Altersvorsorge eingesetzt wird steigt auf 250.- Euro/ Lebensjahr an. Allerdings liegt die Höchstgrenze bei 16.250 Euro.
ALG II Empfänger sollen eine bessere Möglichkeit bekommen eine zusätzliche private Altersabsicherung abzuschließen. Es muss aber weiterhin so angelegt werden, dass erst nach Eintritt in das Rentenalter darauf zugegriffen werden kann.Der Grundfreibetrag wird von 200 Euro auf 150Euro pro Lebensjahr gesenkt, maximal dürfen es 9.750 Euro sein.Wer am Stichtag Alg II erhält wird erst bei der kommenden Weiterbewilligung überprüft. Wenn der Freibetrag überschritten wird kann innerhalb einer Frist von zwei Monaten entscheiden werden, ob das "Vermögen" der Alterssicherung zugeführt wird.
Eheähnliche Lebensgemeinschaften
Ganz neu ist, dass von diesem Passus diesmal auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften betroffen sind. Bei der Regelung, ab wann eine eheähnliche Lebensgemeinschaft vermutet wird, stellt sich mir die Frage, müssen alle Kriterien erfüllt sein oder reicht bereits eines aus. Wie werden Wohngemeinschaften betroffen? So, nun aber die Regelung: die Partner leben seit mindestens einem Jahr zusammen, können über Einkommen und Vermögen des anderen Partners verfügen. Gemeinsame Kinder haben oder gemeinsam Kinder und Angehörige betreuen.
Sofortangebote
Antragsteller, die innerhalb der letzten zwei Jahre keinerlei ALG erhalten haben, sollen sofort ein Job-Angebot oder eine Qualifizierungsmaßnahme erhalten.
Außendienst/Telefonbefragungen/Datenabgleich
Um einen Leistungsmissbrauch zu erkennen sollen Außenstellen eingerichtet werden, die Telefonbefragungen bei ALGII Empfängern rechtlich gesichert durchführen können, Datenabgleich zwischen den Ämtern soll die Regel werden. Informationen wie z.B. über Ortsabwesenheit, Arbeitsunfähigkeit sollen ausgetauscht werden.
Familien
Um zu vermeiden, dass Familien schlechter gestellt werden können Familien ab dem 1. August entscheiden, ob sie Kindergeldzuschlag oder ALGII mit befristetem Kindergeldzuschlag bekommen. Zur Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt wird nun zur Babybekleidung auch Kinderwagen, Stilleinlagen etc. als einmalige Leistung finanziert. In eheähnlichen Gemeinschaften müssen die Partner nun ihr Einkommen und Vermögen auch für nicht leibliche Kinder einsetzen.
Erreichbarkeit/ Urlaub
Wer sich von seinem Wohnort entfernt, ohne vorher eine Zustimmung vom Leistungsträger zu haben, muss damit rechnen die Leistungen gestrichen zu bekommen und sogar zurück zu zahlen. ALG II Empfänger haben grundsätzlich die Pflicht, an Werktagen unter ihrer Adresse erreichbar zu sein. Urlaub im Ausland kann zugestimmt werden, es besteht kein muss.
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