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Abfindung mindert Hartz-IV-Leistung

Verfasst von Steward am Mi, 04/03/2009 - 20:29
  • Hartz 4 Urteile

(AFP) Abfindungen nach einem arbeitsgerichtlichen Vergleich gelten als Einkommen und mindern die Leistungen für Hartz-IV-Empfänger. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gestern (Dienstag, 3.3. 2009) entschieden. Es hat damit die Klage eines Arbeitslosen aus Münschen zurückgewiesen.

Der Vierte Senat des obersten deutschen Sozialgerichts führte aus, dass Abdindungszahlungen nicht zum sogenannten Schonvermögen gehören. Im verhandelten Fall hatte der arbeitslose Kläger von seinem bisherigen Arbeitgeber nach einem Vergleich vor Gericht eine Abfindung von 6.500 Euro zugesprochen bekommen. Die für ihn zuständige Arge wollte dieses Geld als einkommen anrechnen.

Das BSG bestätigte nun den Standpunkt, dass Abfindungszahlungen nach einem arbeitsgerichtlichen Vergleich als Einkommen bei der Leistungsberechnung zu werten seien.

 

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Aktenzeichen

Verfasst von Steward am Do, 05/03/2009 - 10:56.

Nachtrag: das Urteil wird unter Aktenzeichen Az. B 4 AS 47/08 R eingetragen.

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