Einstiegsgeld - Start in die Selbstständigkeit
Sie sind ALG II Empfänger und haben es schon mal bereut, dass Sie damals, als es noch möglich war, keine „Ich-AG“ gegründet haben? Auch mit Hartz 4 können Sie sichselbstständig machen. Denn heute gibt es das „Einstiegsgeld“.
Einstiegsgeld für Selbstständige
Einstiegsgeld soll die Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit fördern. Es ist eine „Kann-Leistung“, die Arbeitslosen die Aufnahme auch von schlecht bezahlten Jobs einfacher machen soll.
Das Einstiegsgeld muss vor der Existenzgründung beim zuständigen Arbeitsvermittler beantragt werden. Voraussetzung für diese Förderung ist der Bezug von ALG II.
Wer ALG I erhält, für den kommt eine Förderung zur Existenzgründung nur mit „EXGZ“, wie die „Ich-AG“ im Amtsdeutsch heißt, in Betracht.
Das Einstiegsgeld (ESG) kann erst mal für eine Dauer bis zu 6 Monaten gewährt werden. Es ist aber möglich, dass es für weitere 6 Monate weiter bewilligt wird, aber bis zu höchstens 24 Monaten insgesamt.
Wie hoch ist das Einstiegsgeld?
In der Regel beträgt das Einstiegsgeld 50% der Regelleistung. Es werden zusätzlich 10 Prozent pro Person gezahlt, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
| Monatliche Regelleistung | 347.- Euro |
| Miete | 250.- Euro |
| Heizung | 50.- Euro |
| Einstiegsgeld | 173,50 Euro |
| Insgesamt: | 820,50 Euro/Monat |
Sie sind weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, auch die Beiträge der Pflegeversicherung und der Rentenversicherung werden weiter gezahlt, solange die „Hilfebedürftigkeit“ nach der Kalkulation besteht. Das Einstiegsgeld ist steuerfrei.
Wie erhalte ich Einstiegsgeld?
Zuerst benötigen Sie ein gut ausgefeiltes Konzept für Ihr zukünftiges Unternehmen. Mit diesem Konzept müssen sie Ihren Sachbearbeiter überzeugen, das Einstiegsgeld zu bewilligen. Es sollte aus dem Plan hervorgehen, dass sich Ihre Idee in eine tragfähige Existenz umwandeln lässt.
Da das Einstiegsgeld eine Kann-Bestimmung ist, gibt es regional erhebliche Unterschiede in der Leistung.
Antragsunterlagen
Mit dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen abgeben:
- eine Kurzbeschreibung des Geschäfts,
- einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan,
- eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau mit einer monatlichen Aufstellung bis maximal einem Jahr
- eine fachkundige Stellungnahme von unabhängiger Seite
- die Anmeldung beim Gewerbeamt oder Finanzamt
Eine fachkundige Stellungnahme sollte beispielsweise von einer Stelle wie
- der Industrie- und Handelskammer,
- Berufsständigen Kammern,
- den Handwerkskammern,
- Fachverbänden,
- Kreditinstituten,
- Steuerberater oder Unternehmensberater
erstellt oder bestätigt sein
Wenn Sie alle Hürden genommen haben, dann sollten Sie gut gerüstet sein für eine neue, selbständige Existenz, weg aus Hartz IV.
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