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Die 58er Regelung

Erwerbslose können mit der 58er Regelung die Zeit bis zu einer abschlagfreien Rente überbrücken. Die 58er Regelung soll eine Zwangsverrentung mit geringeren Rentenbezügen abwehren. Am 25.1. 2008 hat das Parlament mit den Stimmen von CDU und SPD den Bezug von Arbeitslosengeld und Rente neu festgelegt. Was hat sich geändert?

Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I

  • Rente oder ALGDie 55 bis 57 Jahre alten Erwerbslosen erhalten die Leistung weiterhin 18 Monate lang.
  • Für 50 bis 54 Jahre alte Erwerbslose erhöht sich die Bezugsdauer von 12 auf 15 Monate.
  • Für mindestens 58jährige Erwerbslose steigst die Bezugsdauer von ALG I von 18 auf 24 Monate.

Voraussetzung: die Arbeitslosen haben in den fünf Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 30/ 36 bzw. 48 Monate lang Arbeitslosenbeiträge gezahlt. Erwerbslose unter 50 Jahren erhalten ALG 1 weiterhin für 12 Monate.

Eingliederung

Um die Vermittlung zu erleichtern, erhalten Arbeitslose, die noch einen Anspruch auf mindestens zwölf Monate ALG I haben, einen Eingliederungszuschuss. Ältere, die seit mindestens einem Jahr erwerbslos sind, erhalten einen Eingliederungsgutschein. Der Zuschuss für den Arbeitgeber beträgt 30 bis 50 Prozent, der Gutschein 50 Prozent der Lohnkosten.

Dieser Gutschein kann eingelöst werden, wenn

  • der Arbeitnehmer eine sovzialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden aufnimmt und
  • der Arbeitsvertrag über mindestens 1 Jahr geschlossen wird

Zwangsverrentung

Künftig können Hartz IV Empfänger bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres nicht gezwungen werden, vorzeitig mit Abschlägen in Rente zu gehen. Empfänger von ALG II, die Ende 2007 schon 58 Jahre alt waren, kommen weiter in den Genuss der alten "58er Regelung", die eine frühe "Zwangsverrentung" verhinderte. Sie müssen erst in Rente gehen, wenn sie keine Abschläge mehr hinnehmen müssen - also in der Regel mit 65 Jahren. Ausnahmen soll das Arbeitsministerium bestimmen.

Arbeitsmarktstatistik wird geändert

Erwerbslose über 58 Jahre, die mindestens ein Jahr lang Arbeitslosengeld II bezogen haben und in der Zeit nicht in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt wurden, werden in der Statistik künftig nicht mehr als arbeitslos registriert.

Nebenverdienst

Die Einkommensgrenze für Rentner, die schon vor dem 65. Geburtstag ihr Altersgeld beziehen, wird von 350 auf 400 Euro heraufgesetzt.

Quelle: FAZ vom 26.1. 2008


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